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Kontaktadresse

Gemeindeverwaltung Dünwald

Oberdorf 32
99976 Dünwald
Tel.: 036076 556 -0

info@duenwald.de
www.duenwald.de

N E U
Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Warnstufe 2 des Thüringer Frühwarnsystems
vom 12.02.2022
Inkrafttreten: 14.02.2022
Außerkrafttreten: 02.03.2022, 24:00 Uhr

N E U

Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Warnstufe 2 des Thüringer Frühwarnsystems
vom 06.02.2022
Inkrafttreten: 07.02.2022
Außerkrafttreten: 02.03.2022, 24:00 Uhr


Aufgrund der vom Land Thüringen erlassenen Allgemeinverfügungen informiere ich wie folgt:

Die Räumlichkeiten der Gemeinde Dünwald können unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften genutzt werden.


Die Gemeindeverwaltung ist verschlossen, aber während der allgemeinen Sprechzeiten nach Anmeldung geöffnet!


Weitere aktuelle Informationen über das Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis bzw. beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

Bleiben Sie gesund!

Ihre

Claudia Kummer
Bürgermeisterin



TG

Pressemitteilung

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenbühl 28/29, 99974 Mühlhausen
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.unstrut-hainich-kreis.de

                                                                                                                      09.01.2021

Im Unstrut-Hainich-Kreis nehmen zwei Impfstellen den Betrieb auf

 

Nachdem COVID-19-Impfungen im Unstrut-Hainich-Kreis in der ersten Januar-Woche zunächst in Pflegeheimen begonnen haben, starten nun die beiden Impfstellen schrittweise ihren Betrieb.

Am 13. Januar finden die ersten Impfungen in der Impfstelle Bad Langensalza statt, ab dem 3. Februar nimmt dann auch die Impfstelle Mühlhausen ihre Arbeit auf.

Um den zu Beginn der bundesweiten Impf-Aktion stark limitierten Impfstoff möglichst gleichmäßig und gerecht im gesamten Land zu verteilen, geht im Januar zunächst nur ungefähr die Hälfte der insgesamt 29 Impfstellen in Betrieb, im Februar folgen die anderen. Daher kann es vorkommen, dass einige Bürgerinnen und Bürger aus dem Norden des Unstrut-Hainich-Kreises, die bereits im Januar ihren Termin erhalten haben, einen längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen müssen. Die meisten Thüringer  Landkreise verfügen über eine Impfstelle. Im flächengroßen Unstrut-Hainich-Kreis konnten erfreulicher Weise zwei Standorte realisiert werden.

Impfungen in Pflegeheimen haben wegen der besonderen gesundheitlichen Risiken für Bewohner und Mitarbeiter besondere Priorität und erfolgen durch Entsendung eines der insgesamt 15 mobilen Impfteams. Allein in dieser ersten Woche wurden bereits drei Pflegeeinrichtungen des Unstrut-Hainich-Kreises versorgt. Die Impfbereitschaft war ausgesprochen hoch. Dank des professionellen  Zusammenwirkens der Akteure der Impfteams und Pflegeheime hat die Durchführung jeweils sehr reibungslos funktioniert.

Im Auftrag des Landes wird das Impfen in Thüringen zentral durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) im Zusammenwirken mit lokalen Kooperationspartnern durchgeführt.

Bei den mobilen Impfteams bedeutet dies, dass die KVT Fahrzeuge und Mitarbeitende eines sozialen Dienstes zur Verfügung stellt. Komplettiert wird das Impfteam durch regionale Ärztinnen und Ärzte sowie nichtärztliches Praxispersonal der Region, die ihrerseits bei der KVT vorübergehend für die Dauer der Impfaktion als Honorarkräfte beschäftigt werden.

Ebenso funktioniert der Impf-Betrieb an den beiden Impfstellen: Die KVT hat an beiden Standorten geeignete Räumlichkeiten angemietet und steuert eigenes Personal bei, das den Betrieb der Impfstelle organisatorisch absichert.

Auf der Basis von Honorarverträgen werden dann mehrere Ärztinnen und Ärzte sowie nichtärztliches Praxispersonal tätig, um die Impfungen durchzuführen, aufzuklären und zu beraten.

Über das Informationsportal  www.impfen-thueringen.de  können Impftermine vereinbart werden. Dieses Angebot richtet sich zunächst ausschließlich an Thüringerinnen und Thüringer, die laut der Impf-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums in die Personengruppe zählen, deren Impfung höchste Priorität hat (über 80-jährige, Personen, die in Pflegeheimen leben oder arbeiten, u. ä. Personengruppen). Danach folgen in den nächsten Wochen schrittweise die Gruppen mit hoher Priorität und mit erhöhter Priorität.

Alternativ besteht die Möglichkeit, unter der Telefonnummer 03643/4950490 einen Impftermin zu vereinbaren (Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 – 17 Uhr & Mittwoch und Freitag von 8 – 12 Uhr).



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